Das Projekt jugendgerecht.de ist bemüht, das Online-Angebot barrierefrei zugänglich zu machen. Die Selbstauskunft zur Zugänglichkeit der Website finden Sie auf dieser Seite.
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.jugendgerecht.de auffallen, können Sie sich hier an das Projektteam wenden.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://werkzeugbox.jugendgerecht.de/ veröffentlichten Website des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e.V.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Zur Erreichung der Barrierefreiheit ist geplant, die Unvereinbarkeiten zu beheben.
Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt und zuletzt am 23.09.2020 aktualisiert.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter jugendgerecht@agj.de oder telefonisch unter +49 30 400 40-235 an.
Oder melden Sie eine Barriere über unser Kontaktformular
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.