Einrichtungen des Jugendwohnens bieten für Jugendliche zwischen 14 und 27 Jahren in schulischer und beruflicher Ausbildung Unterkunft, Verpflegung und sozialpädagogische Begleitung.
In ganz Deutschland stellen mehr als 500 Jugendwohnheime möblierte Einzel- oder Doppelzimmer zur Verfügung, die jedes Jahr von mehr als 200.000 jungen Menschen genutzt werden. Eine individuell abgestimmte Begleitung unterstützt die Jugendlichen dabei, im neuen Alltag klar zu kommen, Kontakt zu anderen Leuten zu finden und die Ausbildung / den Berufsalltag erfolgreich zu meistern.
Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen (Jugendwohnen) angeboten werden. Das Angebot ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe und im § 13,3 SGB VIII rechtlich verankert.