In diesem Rechtsgutachten, in Auftrag gegeben von der Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente, werden die rechtlichen Möglichkeiten der institutionellen Ausgestaltung von Kinder- und Jugendbeteiligung durch Kommunen in Form von Kinder- und Jugendparlamenten untersucht.
Es werden zudem Hinweise zur rechtskonformen Ausgestaltung, insbesondere bezüglich Rede-, Antrags- und Stimmrechten sowie eigener Budgets/Fonds, gegeben. Hintergrund ist das Vorgehen einiger Kommunalaufsichten in verschiedenen Bundesländern, die Kommunen untersagten, in ihren Satzungen bestimmte institutionalisierte Beteiligungsrechte für Kinder- und Jugendliche bzw. für Angehörige von Kinder- und Jugendparlamenten einzuräumen. Es wird somit erörtert, wie eine institutionalisierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Kommunalrecht rechtssicher ausgestaltet werden kann und welche bundes- und landesrechtlichen Vorgaben zu beachten sind. Der Schwerpunkt wurde hierbei auf die Gemeinden gelegt. Die rechtliche Situation in Landkreisen spielt jedoch ebenfalls eine Rolle.
Zudem wird auch untersucht, wie die Rechtslage bezüglich der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Jugendhilfeausschüssen in den verschiedenen Bundesländern ausgestaltet ist und ob Mitglieder von Gremien zur Kinder- und Jugendbeteiligung zu stimmberechtigten oder beratenden Mitgliedern in Jugendhilfeausschüssen berufen werden können.
Das Gutachten kann hier kostenlos heruntergeladen werden.
Die Publikation steht ebenfalls als Zusammenfassung für Jugendliche zur Verfügung.