Kindeswohlvorrang im kommunalen Handeln

Quelle

Studie des Deutschen Kinderhilfswerks
Der Kindeswohlvorrang im Handeln von Kommunalbehörden (PDF)

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Themen

Information & Kommunikation

Zielgruppe

Politik & Verwaltung

Wie kann die Vorrangstellung des Kindeswohls gemäß UN-Kinderrechtskonvention besser im Verwaltungshandeln umgesetzt werden? Die Studie des Deutschen Kinderhilfswerks klärt sowohl aus kommunalverfassungsrechtlicher Perspektive als auch im Hinblick auf die strategische Steuerung im kommunalen Verwaltungshandeln offene Fragen zur lokalen Umsetzung des Kindeswohlvorrangs und der UN-Kinderrechtskonvention.

Umsetzung von Kinderrechten in den Kommunen

Artikel 3 Abs. 1 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes lautet: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“

Die Studie „Der Kindeswohlvorrang im Handeln von Kommunalbehörden“ des Deutschen Kinderhilfswerks zeigt auf, wie Hürden in den Kommunen überwunden werden können, die einer Umsetzung der Konvention vermeintlich im Wege stehen. Daneben werden Handlungsvorschläge für die kommunale und überkommunale Ebene (Bund, Land, Spitzenverbände) benannt, wie Artikel 3 der Kinderrechtskonvention konkret umgesetzt werden könnte. Die nachhaltige Implementierung des Kindeswohlvorrangs im kommunalen Verwaltungshandeln sei nicht zuletzt auch eine große Chance für die Weiterentwicklung der Verwaltung in Richtung Zukunftsfähigkeit, da sie das ganzheitliche, „kinderorientierte“ Denken und eine starke Dialog- und Partizipationsorientierung bedinge.

Die Erstellung der Studie erfolgte im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und die EU-Kinderrechtsstrategie. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Die Studie ist hier als PDF verfügbar.