Im Oktober 2007 führte der Gesetzgeber neue arbeitsmarktpolitische Instrumente insbesondere zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit ein. Vor diesem Hintergrund gab der PARITÄTISCHE eine Expertise in Auftrag, die Empfehlungen zu Konzepten erarbeitet hat.
Im Oktober 2007 führte der Gesetzgeber neue arbeitsmarktpolitische Instrumente insbesondere zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit ein. Mit dem neuen Gesetz sollten die Qualifizierung und die Beschäftigungschancen insbesondere derjenigen jungen Menschen unter 25 Jahren nachhaltig erhöht werden, denen berufliche Qualifikationen fehlen, deren Eingliederung in Arbeitsmarkt und Gesellschaft durch Vermittlungshemmnisse wie gesundheitliche Einschränkungen, Schulden etc. erschwert ist. Von der Eingliederung in Betriebe versprach man sich den Abbau der Vermittlungshemmnisse und eine soziale Integration. Zu diesem Zweck führte der Gesetzgeber den Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer (§ 421o SGB III), den Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer (§ 421p SGB III) sowie die sozialpädagogische Begleitung und organisatorische Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung und Berufsausbildungsvorbereitung (§ 241a SGB III) ein. Die bislang als Sonderprogramm durchgeführte betriebliche Einstiegsqualifizierung Jugendlicher wurde in das SGB III übernommen (§ 235b SGB III). Zusätzlich erweiterte das Gesetz für die Gruppe der Schülerinnen und Schüler die Möglichkeiten der vertieften Berufsorientierung (§ 241q i. V. m. § 33 SGB III). Über das Gesetz hinaus wurde parallel ein Beschäftigungszuschuss (§ 16a SGB II) in Form eines Arbeitgeberzuschusses eingeführt.
Vor diesem Hintergrund beauftragte der PARITÄTISCHE das Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (INBAS GmbH) mit der hier vorliegenden Expertise zu den neuen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten.
In der Expertise werden folgende Fragen beantwortet: