Diese Handreichung der Servicestelle Mitbestimmung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Sport und Jugend ist eine fachliche Kommentierung zur Umsetzung des § 26a der Thüringer Kommunalordnung. Daneben wird ein Leitfaden mit zentralen Schritten der Implementierung von Mitbestimmungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt.
Mit der Einfügung des § 26a in die ThürKO im April 2021 hat der Gesetzgeber die Belange junger Menschen auch in kommunalen Angelegenheiten stärker in den Fokus gerückt. Auch die Gemeinden, die sich zuvor weniger um die Beteiligung junger Menschen gekümmert haben, sind nun dazu aufgefordert, Kinder und Jugendliche bei kommunalen Planungen und Vorhaben, welche deren Interessen betreffen, angemessen zu beteiligen. Dazu sollen geeignete Verfahren entwickelt und allgemeine Regelungen in der Hauptsatzung verankert werden. Die vorliegende Handreichung möchte daher nach einer allgemeinen Einführung in die rechtlichen Grundlagen der Mitbestimmung junger Menschen auf internationaler, nationaler, Landes- und kommunaler Ebene den Fokus auf § 26a ThürKO legen. Abschließend werden sechs Praxisbeispiele aus Thüringer Kommunen erläutert. Es handelt sich hierbei um eine erste Hilfestellung, an die das individuelle Vorgehen der Gemeinde angepasst und weiterentwickelt werden sollte.
Die Handreichung steht hier zur Verfügung.