Jugendliche haben ein Recht auf außerschulische Bildungsangebote. Diese sollten sich an Qualitätsstandards orientieren. Informationen dazu finden sich in diesen Orientierungshilfen.
Die Bedeutung des nichtformellen Lernens ist in der Fachwelt unumstritten. Außerschulische Jugendbildung ist gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII definiert als spezifischer Bereich der Jugendarbeit.
Jugendarbeit gestaltet Bildungs- und Lernprozesse, die sich an den Prinzipien von Freiwilligkeit, Werteorientierung und Partizipation sowie Pluralität orientiert. Thematisch greift sie unter anderem politische, kulturelle, soziale oder ökologische Schwerpunkte auf. Im Unterschied zu schulischen Bildungsträgern setzt das nichtformelle Lernen an der Lebenswelt junger Menschen an. Für die Ausgestaltung außerschulischer Jugendbildung sind Aufgaben und Standards zu definieren.
In einigen Bundesländern wurden Qualitätskriterien außerschulischer Jugendbildung formuliert und als Orientierungshilfen herausgegeben, die sich an Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe im regionalen und überregionalen Bereich richten. Der Landesjugendhilfeausschuss Thüringen hat beispielsweise am 17. September 2007 Aufgaben und Qualitätskriterien außerschulischer Jugendbildung im Freistaat Thüringen ausführlich beschrieben und festgelegt; diese wurden im März 2013 um den Aspekt der Gesundheitsförderung ergänzt. Der Landesjugendring Baden-Württemberg hat 2002 ein Positionspapier veröffentlicht, in dem der Bildungsbegriff und damit einhergehende Qualitätskriterien außerschulischer Jugendbildung definiert werden.
Der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e.V. beteiligt sich mit seinen Beiträgen an der fachlichen Diskussion über die (Qualitäts-)Entwicklung der Praxis politischer Jugend- und Erwachsenenbildung. In diesem Jahr hat der AdB eine Broschüre zu „Peer Education in der politischen Jugendbildung“ veröffentlicht. In dieser Broschüre befinden sich auf Seite 10 Ziele und Aufgaben politischer Jugendbildung.