Wie sind die Strukturen der Jugendsozialarbeit bundesweit ausgestaltet und wie kann Jugendsozialarbeit vor Ort stark gemacht werden? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Veröffentlichung der Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit e. V
Im § 13 des Achten Sozialgesetzbuches heißt es „Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, die Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern“. Die Zuständigkeit für die Jugendhilfe und damit auch für die Jugendsozialarbeit liegt beim örtlichen Träger der Jugendhilfe – also bei der Kommune.
Im Nachgang der Jahrestagung der BAG ÖRT in 2012 zu dem Thema „Teilhabe durch eine starke Jugendsozialarbeit in kommunaler Verantwortung“ wurde eine Handreichung veröffentlicht, in der die daraus resultierte Expertise zusammengefasst wird. In der Broschüre wird diskutiert, was eine starke Jugendsozialarbeit vor Ort kennzeichnet und vor welchen Herausforderungen sie steht. Außerdem finden Sie darin eine Zusammenfassung zur Ausgestaltung der Jugendsozialarbeit in den Bundesländern und die Vorstellung des Modells „13 Elemente einer starken Jugendsozialarbeit“.
Zur Borschüre: Starke Jugendsozialarbeit in kommunaler Verantwortung: Eine Handreichung für die Praxis (PDF)