Strategische Nutzung des Jugendhilfeausschusses

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Themen

Jugendhilfeplanung Strategie & Lobbyarbeit

Zielgruppe

Politik & Verwaltung

Der Jugendhilfeausschuss ist ein Ort des fachpolitischen Diskurses, ein strategisches Beschlussgremium, aber auch Kooperationspartner anderer sozialräumlich organisierter Gremien. Es lohnt sich, ihn auf dem Weg zu mehr Jugendgerechtigkeit einzubeziehen.

Der Jugendhilfeausschuss als Institution mit Potential

Der Jugendhilfeausschuss unterscheidet sich in seiner Form und seinen Inhalten von allen anderen kommunalen Fachausschüssen. Er ist politischer Ausschuss innerhalb der Kommune und gleichzeitig – neben der Verwaltung – Teil des zweigliedrigen Jugendamtes.

Die Jugendhilfeausschüsse gestalten und steuern die Leistungen und Angebote der Jugendhilfe vor Ort – des Jugendamtes und der freien Träger der Jugendhilfe gemeinsam. Der Jugendhilfeausschuss kann strategisches Zentrum für die kommunale Kinder- und Jugendpolitik sein.

Der Jugendhilfeausschuss als Teil des zweigliedrigen Jugendamtes befasst sich nach § 71 Abs. 2 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Besonders hervorgehoben hat der Gesetzgeber dabei:

  • die Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie Anregungen und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe (Abs. 2 Nr. 1),
  • die Jugendhilfeplanung (Abs. 2 Nr. 2) und
  • die Förderung der freien Jugendhilfe (Abs. 2 Nr. 3).

Im Zentrum stehen der fachpolitische Diskurs zu Grundsatzfragen der Kinder- und Jugendpolitik mit Bezug zum örtlichen Raum sowie die strategischen Entscheidungen zur Umsetzung kinder- und jugendpolitischer Ziele, aber auch deren ständige Nachjustierung im Lichte der praktischen Erfahrungen.

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen gibt mit einer Broschüre ausführliche Informationen zu Besonderheiten und Gestaltungsmöglichkeiten eines Jugendhilfeausschusses.