Verschiedene Rechtskreise können eng zusammenarbeiten, um junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf „aus einer Hand“ zu unterstützen.  Bundesweit bieten immer mehr Jugendberufsagenturen (JBA) oder vergleichbare Kooperationsbündnisse jungen Menschen eine gemeinsame Beratung an. Wir fassen Erfahrungen, aktuelle Forschungsergebnisse, Empfehlungen und Beispiele von JBA zusammen.

Wie können Jugendhilfe, Agenturen für Arbeit und Jobcenter kooperieren?

Jugendberufsagenturen (JBA) stehen als Sammelbegriff für regional unterschiedliche Modelle der Kooperation zwischen den Akteuren: Agenturen für Arbeit, Jobcenter sowie Träger der Jugendhilfe. Viele JBA nehmen besonders förderungsbedürftige junge Menschen in den Blick. Insbesondere im städtischen Bereich wie in Berlin, Bremen oder Hamburg ist der Ansatz breiter. Zielgruppe sind vor allem junge Menschen unter 25 Jahren. Die Entwicklung der Jugendberufsagenturen zeigt, dass die Einbindung der Schulen und der Wirtschaft wesentlich ist. Mit einem flächendeckenden Angebot sollen die Chancen der jungen Menschen erhöht und die Jugendarbeitslosigkeit wirksam und nachhaltig bekämpft werden.

Erfolgsmerkmale guter Jugendberufsagenturen

Unterstützung am Übergang Schule – Beruf. Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine gelingende Zusammenarbeit an den Schnittstellen der Rechtskreise SGB II, SGB III und SGB VIII: zu den Empfehlungen

„Erfolgsmerkmale guter Jugendberufsagenturen. Grundlagen für ein Leitbild“ Veröffentlichung des Deutschen Vereins: zur Stellungnahme

Zwei Jahre nach der Veröffentlichung der Vorschläge des Deutschen Vereins formuliert das Bundesnetzwerk Jobcenter weitergehende Vorschläge und bezieht aktuelle Entwicklungen mit ein: Deutscher Verein: Erfolgsmerkmale guter Jugendberufsagenturen – Überarbeitung durch das Bundesnetzwerk Jobcenter

Virtuelle Jugendberufsagenturen

Gemeint sind hier Websites und virtuelle Räume, welche die Angebote der rechtskreisübergreifenden Kooperation und beruflichen Integration ergänzend virtualisieren, bzw. digitalisieren möchten. Damit soll allen Jugendlichen ein niedrigschwelliger, lebensweltorientierter Zugang zu den realen Angeboten der Jugendberufsagenturen ermöglicht werden. Aber was bedeutet der Ausbau von virtuellen Jugendberufsagenturen für die Zielgruppe nach §13 SGB VIII? Bleiben beispielsweise Jugendliche mit Lerneinschränkungen, fehlenden Sprachkenntnissen oder fehlendem Zugang zum Internet „auf der Strecke“? Oder bieten anonyme Zugänge genau die Chance, um sog. schwer erreichbare Jugendliche lebensweltorientiert abzuholen?

Hier geht’s zur Broschüre: Handlungsempfehlungen für eine jugendgerechte Ansprache bei virtuellen Angeboten (PDF)

Bericht: Jugendberufsagenturen und die Vermittlung von jungen Erwachsenen in Ausbildung und Arbeit

In diesem Bericht werden erstmals Agenturbezirke mit und ohne Jugendberufsagenturen anhand verschiedener Indikatoren verglichen. Diese Indikatoren bilden das Ziel von Jugendberufsagenturen – die verbesserte berufliche Integration junger Menschen – ab. Die zur Analyse verwendeten Daten der Bundesagentur für Arbeit umfassen alle Jugendlichen, die sich bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter gemeldet haben, um bei der Ausbildungsplatzsuche unterstützt zu werden. Der Vergleich zeigt, dass ein positiver Zusammenhang zwischen dem Vorhandensein von Jugendberufsagenturen und der Vermittlung junger Erwachsener in Ausbildung besteht. Dies trifft überwiegend in den städtischen Agenturbezirken und in den alten Bundesländern zu. Für Ostdeutschland kann ein solcher Zusammenhang nicht nachgewiesen werden.

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Hrsg.) (2016): „Jugendberufsagenturen und die Vermittlung von jungen Erwachsenen in Ausbildung und Arbeit“. Aktuelle Berichte 15/2016. Nürnberg.

Forschungsergebnisse: Eine Analyse von Jugendberufsagenturen

Im Forschungsprojekt „Schnittstellen in der Sozialpolitik – Differenzierung und Integration sozialer Risiken (SoPoDI)“, das im Rahmen des Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolikforschung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert wird, wurden Schnittstellenprobleme und ihre Bearbeitung mit Hilfe von Experteninterviews in Agenturen für Arbeit, Jobcentern sowie der Jugendhilfe analysiert. In diesem IAQ-Report stehen die Erfahrungen mit dem Aufbau von Jugendberufsagenturen im Zentrum, weil sowohl Schnittstellenprobleme als auch Lösungspotenziale an diesem Beispiel besonders deutlich werden. Dabei stehen folgende Fragen im Mittelpunkt: Welche Organisationsformen wurden etabliert? In welchem Verhältnis stehen die Akteure der beteiligten Rechtskreise zueinander? Wie hat die Etablierung der Jugendberufsagentur deren Zusammenarbeit verändert?

Link zum IAQ-Report: Aktuelle Forschungsergebnisse aus dem Institut Arbeit und Qualifikation (2019)

Videoclip-Reihe: Rechtskreisübergreifende Praxisprojekte
Selbstbewertung für Jugendberufsagenturen

Zur Unterstützung der qualitativen Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen stellen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag das Verfahren „Selbstbewertung für Jugendberufsagenturen“ bundesweit zur Verfügung. Mit der Selbstbewertung können die Kooperationspartner einer Jugendberufsagentur feststellen, wo sie bereits gut aufgestellt sind und wo sie Entwicklungsperspektiven sehen. Neben Agentur für Arbeit, Jobcenter und Träger der Jugendhilfe können weitere Akteure, allgemein- und berufsbildende Schulen, an der Selbstbewertung teilnehmen, sofern sie als Kooperationspartner an der Jugendberufsagentur beteiligt sind.

Link zum Selbstbewertungstool des BMAS