Mit der Handreichung der Landeszentrale für politische Bildung (lpb) Baden-Württemberg sollen Schulen und Gemeinden bei der Entwicklung von Jugendbeteiligungsformaten ermutigt und unterstützt werden.
§ 41a regelt die vormals den Gemeinden freigestellte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen seit 2015 in Baden-Württemberg rechtsverbindlich: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.“
Die hier formulierte Vorgabe stärkt die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen. Sie ist Grundlage ihres demokratischen Anspruchs, sich in Gestaltungsfragen des Gemeinwesens einzumischen und ihre Interessen in der Kommune einzubringen.
Der Ort, an dem junge Menschen grundlegende demokratische Erfahrungen machen und gemeinsam reflektieren können, ist die Schule. Schulen, die Möglichkeiten des Demokratielernens im Unterricht schaffen und sich für eine demokratische Schulkultur einsetzen, werden vielfach belohnt: Studien belegen eindeutig, dass auf diesem Weg Störungen abnehmen und das Miteinander noch besser gelingt
und dass durch die entfachte Motivation, das größere Wohlbefinden und die gesteigerte Selbstwirksamkeitsüberzeugung auch der Lernerfolg zunimmt.
Wer heute Kinder und Jugendliche an Gestaltungsfragen der Gemeinschaft, in der Schule wie in der Gemeinde, beteiligt, trägt also einerseits zur Zukunftsfähigkeit unserer Demokratie bei und bereichert andererseits bereits das gegenwärtige Zusammenleben.
Diese Handreichung erkundet und dokumentiert insbesondere offene und projektbezogene Formate, die mit besonderem Blick auf lokale Gegebenheiten und im Kooperationsgeschehen von Schulen und
Gemeinden entwickelt wurden. Sie versucht auszuloten, wo durch das Zusammenwirken schulischer Demokratiebildungsarbeit und kommunaler Jugendbeteiligungsangebote Synergien und neue
Bildungsperspektiven entstehen können und welches dabei die Gelingensfaktoren sind.
Schule und kommunale Jugendbeteiligung. Handreichung „Lernort Kommune“